Vor dem geplanten Börsengang ist SunEnergy bestrebt, über professionelle Anleger und über im Sinne der Finanzgesetze freigestellte Anleger Kapital aufzubringen.
Interessierte Anleger, die sich gemäß den Unterabschnitten 708(8), 708(10) oder 708(11) des australischen Körperschaftsgesetzes (Australian Corporations Act 2001) qualifizieren, und Anleger, die von den Bestimmungen des US-Börsengesetzes (Securities Act 1933) in seiner gültigen Fassung oder ähnlichen internationalen Bestimmungen befreit sind, können per Klick auf die nachstehende Schaltfläche ein Informationsmemorandum anfordern.






